Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle über den iShop von Bachmann Agrotech AG (nachfolgend Bachmann Agrotech AG genannt) getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge (nachfolgend Bestellung genannt).

    Die BACHMANN AGROTECH AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version der AGB, welche für diese Bestellungen nicht einseitig geändert werden kann.
    Das Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Wohnsitz respektive juristische Personen mit Sitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
    Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
    Bestellungen in nicht üblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

  2. Produkte und Preis
    Abbildungen von Produkten dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
    Alle im iShop von BACHMANN AGROTECH AG veröffentlichen Verkaufspreise stellen Endpreise inkl. MwSt dar und allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) und sämtliche weitere allfälligen Abgaben sind in diesem Preis enthalten.Wenn der Mindestbestellbetrag im iShop von CHF 150.- nicht erreicht wird dann wird zusätzlich ein Kleinbestellzuschlag von CHF 20.- erhoben.
    Der Versand der Ware geschieht in der Regel ab CHF 300.- versandkostenfrei. (ausser speziell gekennzeichnete Artikel welche nicht versandkostenfrei ausgeliefert werden können, jedoch in 5636 Benzenschwil versandkostenfrei abgeholt werden können)
    BACHMANN AGROTECH AG behält sich das Recht vor die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Massgebend für den gemeinsamen Kaufvertrag ist der Preis im iShop zum Zeitpunkt der Bestellung.
    Im iShop von BACHMANN AGROTECH AG zusätzlich bestellte, kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Montagen, Programmierungen, Registrierungen, Entsorgungen, Garantieverlängerungen ect. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
    BACHMANN AGROTECH AG legt grossen Wert darauf die Verfügbarkeit und die möglichst kurzen Lieferzeiten für die im iShop angebotenen Produkte. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch vereinzelt zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

  3. Vertragsabschluss
    Die Produkte und Preise im iShop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

    Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen vom iShop von BACHMANN AGROTECH AG mit BACHMANN AGROTECH AG zustande sobald im iShop, in der Ausstellung von BACHMANN AGROTECH AG oder per E-Mail ihre Bestellung aufgibt.

    Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird mittels einer Bestellbestätigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt. Der Erhalt der Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt lediglich an dass die abgegebene Bestellung im iShop eingetroffen und somit der Vertrag mit BACHMANN AGROTECH AG unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

    Die BACHMANN AGROTECH AG ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

  4. Liefertermine
    Mit der Bestätigung der Bestellung wird ein geplanter Liefertermin mitgeteilt oder es wird Kontakt aufgenommen und ein Liefertermin vereinbart. Kommt BACHMANN AGROTECH AG in Lieferverzug so steht dem Käufer ab dem 30. Kalendertag seit dem bei der Bestellung angegebenen Liefertermin das Recht zu vom Kaufvertrag zurückzutreten. (ausser bei Spezialbestellungen). In diesem Fall erstattet BACHMANN AGROTECH AG der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche zu BACHMANN AGROTECH AG  bestehen keine.

  5. Lieferungen / Abholung
    Dei Produkten und Dienstleistungen von BACHMANN AGROTECH AG stehen verschiedene Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche alle im iShop vermerkt sind.
    Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per Kurier oder per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall trägt der Käufer die allfällig anfallenden Mehrkosten.

    Nimmt der Käufer die bestellten Produkte am vereinbarten Liefertermin nicht entgegen so kann BACHMANN AGROTECH AG den Vertrag auflösen und die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste dem Käufer in Rechnung stellen.

    Falls die bestellten Produkte nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft bei BACHMANN AGROTECH AG abholt werden kann BACHMANN AGROTECH AG den Vertrag auflösen.

  6. Prüfpflicht
    Die gelieferten oder abgeholten Produkte werden vom Käufer sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden geprüft. Bei Lieferungen per Spedition ist ein allfälliger Lieferschaden direkt auf dem Lieferschein vom Spediteur zu vermerken und Bestätigen zu lassen. Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind BACHMANN AGROTECH AG innert 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe direkt elektronisch zu melden. Ein solches Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden. Der Käufer hat das beanstandete Produkt wie erhalten in der originalen Verpackung aufzubewahren. Die Rückgabe wird mit dem Rückgabe- und Retourenprozesses gemäss BACHMANN AGROTECH AG erledigt. 

  7. Garantie / Gewährleistung
    BACHMANN AGROTECH AG übernimmt während 12 Monaten nach der Lieferung oder der Abholung in 5636 Benzenschwil die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der bestellten Produkte. Die Garantie läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter.  BACHMANN AGROTECH AG kann die Garantie wahlweise durch kostenlose Reparatur (Garantiefrist läuft auf dem Produkte weiter) teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges angebrauchtes Produkt Ersatz durch ein neues Produkt durch BACHMANN AGROTECH AG
    Gutschrift zum Tagespreis (maximal den bezahlten Verkaufspreis) oder Minderung Verschleissteile wie Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Betriebsstoffe und Zündkerzen sind von der Garantie ausgenommen. Im weiteren gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 8. Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von BACHMANN AGROTECH AG hinausgeht gewährt BACHMANN AGROTECH AG diese dem Käufer ebenfalls ein. Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an BACHMANN AGROTECH AG muss immer mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine vorgängige, vollständige Datensicherung verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernehmen wir keine Haftung. BACHMANN AGROTECH AG kann während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät oder ein Austauschgerät zur Verfügung stellen. Dies erfolgt nur unter der Bedingung dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Der Kunde erlangt erst zum Zeitpunkt der Garantiezusage durch BACHMANN AGROTECH AG Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls kann das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erworben werden.

    Wird das Ersatzgerät nicht erworben ist der Kunde verpflichtet das Ersatzgerät auf eigene Kosten an BACHMANN AGROTECH AG zurückzusenden.

    Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

  8. Haftung und Haftungsausschluss
    Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. BACHMANN AGROTECH AG haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, für nicht realisierte Einsparungen, für erlittene Schäden aus Lieferverzug sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von BACHMANN AGROTECH AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

    Im Übrigen lehnt BACHMANN AGROTECH AG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
    - Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung der Produkte
    - Unsachgemässe oder widerrechtliche Einsetzung der Produkte
    - Einsatz nicht kompatibler Zubehör- oder Ersatzteile (z.B. Stromversorgung, Betriebsstoffen, Verschleissteilen usw.)
    - Bei fehlender Wartung, Abänderung oder unsachgemässe Reparatur der Produkte
    - Schäden durch höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits- und Sturzschäden oder dergleichen usw., welche nicht durch BACHMANN AGROTECH AG und behördliche Anordnungen zu vertreten sind.

  9. Zahlungen
    Alle Zahlungen müssen in Schweizer Franken an BACHMANN AGROTECH AG  geleistet werden.
    Barzahlung ist nur bei der Abholung bei BACHMANN AGROTECH AG in 5636 Benzenschwil möglich.
    Als Zahlungsmittel werden die im iShop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten akzeptiert.
    Die aktuellen Zahlungsgebühren welche gegebenenfalls von BACHMANN AGROTECH AG erhoben werden sind im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
    Bei einer Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
    Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach dem Eingang der Zahlung bei BACHMANN AGROTECH AG. Die Produkte werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte welche extern bestellt werden und über uns verarbeitet und verschickt werden. Bei Produkten welche direkt von einem Lieferanten ausgeliefert werden erfolgt die externe Bestellung erst nach Zahlungseingang

  10. Verzug von Zahlungen
    Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht korrekt nach werden alle offenen Beträge sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und BACHMANN AGROTECH AG kann diese sofort einfordern und alle weiteren Lieferungen einstellen.

    Für die 2. Mahnung werden Mahnspesen von CHF 20.– und für die 3. Mahnung Mahnspesen im Betrag von CHF 50.– erhoben. Bei erfolglosen Mahnungen können die offenen Rechnungsbeträge an eine Inkassofirma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich zum geschuldeten Betrag ein Zins von bis zu 13%/Jahr ab dem Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die Inkassofirma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

  11. Eigentumsvorbehalt
    Die bestellten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im erweiterten Eigentum von BACHMANN AGROTECH AG.  BACHMANN AGROTECH AG  ist berechtigt einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherstellung oder Verarbeitung ohne schriftliche Einwilligung durch BACHMANN AGROTECH AG nicht erlaubt.

  12. Rückgabe von Ware ohne Mängel
    Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt BACHMANN AGROTECH AG das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 10 Kalendertagen seit deren Versand oder Abholung. Die Rückgabe der Artikel muss über das Kundenkonto unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ angemeldet und auf eigene Kosten zurückgesandt werden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör komplett in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
    Wird vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht erstattet BACHMANN AGROTECH AG den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück. In diesem Zusammenhang wird zugesichert dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Rücksendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält.

  13. Reparatur ausserhalb der Garantie
    Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich BACHMANN AGROTECH AG vor die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten in Rechnung zu stellen.

  14. Bewertungen und Kommentare
    Mit der Publikation von Kommentaren und Bewertungen in der Bewertungsfunktion bestätigt der Urheber mit den Bedingungen von BACHMANN AGROTECH AG einverstanden zu sein.

  15. Nicht zuordenbare Rücksendungen
    Rücksendungen die nicht eindeutig zugeordnet oder nicht retourniert werden können werden sechs Monate von BACHMANN AGROTECH AG aufbewahrt und dann entsorgt.

  16. Nicht zustellbare Ware aus Garantie
    Wird ein Artikel der im Zusammenhang mit der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 steht nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung abgeholt oder die Ware kann von BACHMANN AGROTECH AG nicht retourniert werden so wird BACHMANN AGROTECH AG über die Ware zu verfügen oder diese entsorgen.

  17. Gerichtsstand
    Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Domizil der Bachmann Agrotech AG / Muri Aargau.

  18. Kontakt / Kundendienst
    Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an shop@rubach.ch / an den Kundendienst der Bachmann Agrotech AG.

  19. Datenschutz
    Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklären Sie auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

Bachmann Agrotech AG
Herdmatten
5636 Benzenschwil

www.rubach.ch

Benzenschwil, 01.01.2025